Bonität
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kreditwürdigkeit.
1. i.w.S.: Ruf und Ansehen von Personen, Unternehmen und Staaten im Geschäftsverkehr sowie ein Maßstab für die Qualität von Wertpapieren (z.B. Anleihen, Geldmarktpapiere).
2. i.e.S.: die Fähigkeit eines Schuldners, seine zukünftigen Zahlungsverpflichtungen vollständig und fristgerecht erfüllen zu können (Kreditwürdigkeit). Vertragspartner, die überhaupt nicht, zu spät oder auch nur teilweise ihren eingegangenen Verpflichtungen nachkommen, führen für den Kreditgeber zu Vermögensverlusten (Ausfallrisiko). Deswegen erfolgt vor Vertragsabschluss eine Bonitätsprüfung.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Aktiv-Aktiv-Methode
Aktiv-Passiv-Methode
Ausschließlichkeitserklärung
CIRR-Kredite
CreditMetrics (CM)
Darlehenskonto
Ertragswertmethode
Factoring, Funktionen des Factors
Factoring, Kollision von Factoring-Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt
Financial-Leasing
Finanzierung
Individualkredit
Kapitalstruktur
Kredit-Rating
Leasing
Operating-Leasing
SCHUFA-Klausel
Sale-and-Lease-Back
Schuldscheindarlehen
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