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Größenklassen der Kapitalgesellschaften

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Zweck: Zum Schutz mittelständischer Kapitalgesellschaften sind die Rechnungslegungspflichten größenabhängig geregelt. Für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften gibt es Erleichterungen bei der Erstellung und v.a. bei der Offenlegung des Jahresabschlusses.

    2. Für die Einordnung einer Kapitalgesellschaft in eine Größenkategorie gelten Schwellenwerte bei der Bilanzsumme (nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrages), beim Umsatzerlös und bei der Beschäftigtenzahl (vgl. Tabelle). Für die Einordnung in eine Kategorie müssen zwei von drei Kriterien erfüllt sein. Eine Änderung ergibt sich erst dann, wenn die neuen Kriterien an zwei aufeinander folgenden Stichtagen vorliegen; bei Umwandlung oder Neugründung treten die Rechtsfolgen bereits ein, wenn die jeweiligen Voraussetzungen am ersten Abschlussstichtag nach diesem Vorgang vorliegen.

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