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GmbH & Co. KG auf Aktien
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Mischform des Gesellschaftsrechts, bei der eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine GmbH & Co. KG Komplementärin einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist; ihre Vorteile sind Haftungsbeschränkung und leichtere Bewältigung von Nachfolgeproblemen. Nach § 279 II AktG ist das Fehlen einer natürlichen Person als Komplementär in der Firma der Gesellschaft kenntlich zu machen.
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