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Revision von genossenschaftliche Zentralbank vom 15.11.2018 - 18:27

genossenschaftliche Zentralbank

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    1. Begriff/Charakterisierung: Institut, das als Universalbank tätig ist und insbesondere für die angeschlossenen Kreditgenossenschaften die Funktion einer Zentralbank wahrnimmt. Seit 2016 übernimmt die DZ Bank AG (vormals DZ Bank und WGZ Bank) die alleinige Zentralbankfunktion für knapp 915 Volks- und Raiffeisenbanken innerhalb des genossenschaftlichen Sektors. Die fusionierte Zentralbank betreut die Volks- und Raiffeisenbanken unverändert nah an den lokalen Marktgegebenheiten. Die genossenschaftliche Zentralbank besitzt im Allgemeinen die Rechtsform der Aktiengesellschaft, wobei die Kapitaleigner i.d.R. die angeschlossenen Kreditgenossenschaften sind.

    2. Aufgaben: Die genossenschaftliche Zentralbank hat die Primärgenossenschaften (Kreditgenossenschaften auf regionaler bzw. lokaler Ebene) bankgeschäftlich zu unterstützen und zu ergänzen. Darüber hinaus erbringt die Zentralbank wesentliche Servicefunktionen für die Genossenschaftsbanken und ist ferner national und begrenzt international als Geschäftsbank aktiv. Dabei ist sie vor allem im Rahmen des (inter)nationalen bargeldlosen Zahlungsverkehrs tätig, gibt als Liquiditätsausgleichsstelle den Primärgenossenschaften die Möglichkeit zur Geldanlage sowie einen Refinanzierungs- und Liquiditätsrückhalt. Sie wird von den Kreditgenossenschaften zur Abwicklung von Effektengeschäften und Auslandsgeschäften eingeschaltet. Zudem ist sie eine Durchleitstelle für weitergeleitete Kredite. Auch im Rahmen der Anlageberatung und Vermögensberatung steht sie den Kreditgenossenschaften zur Seite, ebenso für die Beteiligung an Konsortialkrediten.

    3. Geschäftsstruktur: Die Mittelbeschaffung der genossenschaftlichen Zentralbank erfolgt überwiegend bei den angeschlossenen Genossenschaftsbanken, insbesondere in Form von Termineinlagen. Sie finanziert sich auch über langfristige Darlehen von Kapitalsammelstellen. Des Weiteren hat die genossenschaftliche Zentralbank das Emissionsrecht, d.h., sie kann Schuldverschreibungen ausgeben und dadurch langfristige Kredite vergeben. Die Mittelverwendung zeigt, dass der größte Teil der von einer genossenschaftlichen Zentralbank entgegengenommenen Gelder wiederum an Banken ausgeliehen wird.  Ebenso werden Großkredite in Zusammenarbeit mit den Kreditgenossenschaften vergeben.

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