Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) vom 16.11.2018 - 16:14

Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    gemeinsamer Markt der (noch) 28 Staaten der Europäischen Union (EU) und von drei Staaten der Europäischen Freihandelszone (ohne die Schweiz). Der Vertrag über den EWR trat 1994 in Kraft und soll „binnenmarktähnliche” Beziehungen zwischen den Beteiligten herbeiführen, enthält allerdings keine Bestimmungen über eine gemeinsame Währung. Die Freiheiten des Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs entsprechen den Regelungen des EG-Vertrages bzw. seit 2009 des AEUV. Im EWR werden Vorschriften des EU-Rechts übernommen, auch im Hinblick auf das EU-Bankrecht.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com