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Europäische Freihandelszone

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    European Free Trade Association (EFTA); 1960 von acht europäischen Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften (EG) gegründete internationale Organisation, als Integration in Form einer Freihandelszone, nicht einer Zollunion. EG/EU und EFTA-Staaten haben miteinander zahlreiche Verträge geschlossen, insbesonders das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Einige frühere Mitgliedstaaten der EFTA gehören heute der Europäischen Union (EU) an, außer Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz; diese ist anders als die drei weiteren EFTA-Staaten auch kein Mitglied des EWR.

    Weitere Informationen unter www.efta.int.

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