Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Dachgesellschaft vom 30.07.2012 - 18:32

Dachgesellschaft

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Unternehmen (z.B. in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft), das innerhalb eines Unternehmensverbundes (etwa eines Konzerns i.S.v. § 18 AktG) der Zusammenfassung der Kapitalinteressen an Erwerbsunternehmen mit dem Ziel dauernder Beherrschung und Kontrolle sowie der einheitlichen Verbundleitung dient. Einer Dachgesellschaft, die - rechtlich ungenau - auch als Dachholding (Holding) bezeichnet wird, bedienen sich in Deutschland große Konzerne und insbesondere Familiengesellschaften.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com