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Revision von Dachgesellschaft vom 16.11.2018 - 10:58

Dachgesellschaft

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    Unternehmen (z.B. in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft), das innerhalb eines Unternehmensverbundes (etwa eines Konzerns i.S.v. § 18 AktG) der Zusammenfassung der Kapitalinteressen an Erwerbsunternehmen mit dem Ziel dauernder Beherrschung und Kontrolle sowie einheitlicher Verbundleitung dient;  rechtlich ungenau auch als Dachholding (Holding) bezeichnet. In Deutschland bei großen Konzernen und insbesondere bei Familiengesellschaften üblich.

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