Dachgesellschaft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Unternehmen (z.B. in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft), das innerhalb eines Unternehmensverbundes (etwa eines Konzerns i.S.v. § 18 AktG) der Zusammenfassung der Kapitalinteressen an Erwerbsunternehmen mit dem Ziel dauernder Beherrschung und Kontrolle sowie einheitlicher Verbundleitung dient; rechtlich ungenau auch als Dachholding (Holding) bezeichnet. In Deutschland bei großen Konzernen und insbesondere bei Familiengesellschaften üblich.
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