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Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA, bis zum 23. Juli 2009 Finanzmarktstabilisierungsanstalt) ist eine Einrichtung des Bundes. Sie wurde im Oktober 2008 zur Bewältigung der jüngsten internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise und deren Auswirkungen errichtet. Die FMSA untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Von 2015 bis zum Ende des Jahres 2017 fungierte die FMSA als nationale Abwicklungsbehörde in Deutschland. Somit war sie unter Federführung des Einheitlichen Abwicklungsgremiums für die Aufstellung von Abwicklungsplänen und ggf. für die Abwicklung von Banken mit Sitz in Deutschland zuständig. Zu den Aufgaben der FMSA in Deutschland zählten außerdem die Erhebung der Bankenabgabe für den Restrukturierungsfonds sowie den Einheitlichen Abwicklungsfonds und deren Verwaltung. Das Gesetz zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA-Neuordnungsgesetz, FMSANeuOG) vom 23. Dezember 2016 ordnete ihre Aufgaben und Zuständigkeiten zum 1. Januar 2018 neu. So wurden die bisher in der FMSA angesiedelten Aufgaben der nationalen Abwicklungsbehörde in eine neue und operativ eigenständige Einheit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – die sog. Nationale Abwicklungsbehörde (NAB) – integriert. Die Verwaltung des Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS, Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung, SoFFin) wurde vollständig in die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH (Finanzagentur) überführt, die zudem mit der Trägerschaft der FMSA beliehen wurde. Die FMSA übt die erweiterte Rechtsaufsicht über die drei Abwicklungsanstalten Erste Abwicklungsanstalt (EAA, FMS Wertmanagement (FMS-WM) und die Portion AG aus. Ihr obliegt dabei auch die Auflösung der Abwicklungsanstalten nach erfolgter Abwicklung, d.h. nach dem Abverkauf aller übertragenen Risikopositionen und Geschäftsbereiche. Weitere Informationen unter www.fmsa.de und www.bundesfinanzministerium.de.

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