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Revision von Anlagendeckung vom 09.11.2018 - 11:38

Anlagendeckung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Kennzahl der Abschlussanalyse (Bilanzanalyse), die angibt, inwieweit das Anlagevermögen durch Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital gedeckt ist. Die Anlagendeckung soll Auskunft über die Liquidität des Unternehmens geben. Allgemein wird angenommen, dass die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens dauerhaft gewährleistet ist, wenn die Kapitalbindungsdauer und die Kapitalüberlassungsdauer übereinstimmen (goldene Finanzierungsregel).

    Die Idealforderung besagt, dass das Anlagevermögen voll durch Eigenkapital, das dem Unternehmen unbegrenzt zur Verfügung steht, finanziert sein soll (Deckungsgrad A). Diese Forderung hatte in früheren Jahren bei relativ geringem Anlagevermögen und guter Eigenkapitalausstattung ihre Berechtigung. Heute ist sie für den Durchschnitt der Unternehmen nicht erfüllbar. Der Deckungsgrad B entspricht eher den heutigen Anforderungen; er fordert, dass neben dem Eigenkapital auch langfristiges Fremdkapital zur Finanzierung von langfristigem Vermögen herangezogen werden kann. Teilweise wird auch der Deckungsgrad C ermittelt, der davon ausgeht, dass nicht nur langfristiges Anlagevermögen, sondern auch langfristig gebundenes Umlaufvermögen (eiserne Bestände) langfristig finanziert sein sollten. Diese Forderung ist inhaltlich sinnvoll, aber wenig praktikabel, weil das langfristig gebundene Umlaufvermögen für den externen Abschlussanalytiker schwer zu ermitteln ist. Allgemein ist bei Anwendung dieser Kennzahl Vorsicht geboten, da sinnvolle Grenzwerte nicht generell vorgegeben werden können.

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