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Revision von Anlageberatung vom 08.04.2020 - 15:28

Anlageberatung

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    Vermögensberatung; Überbegriff für Beratung von Kunden mit Blick auf mögliche Investitionen; Legaldefinition lt. § 2 VIII Nr. 10 WpHG; § 1 Ia Nr. 1a WpHG: Persönliche Empfehlungen zu bestimmten Finanzinstrumenten, die Kunden auf Basis einer Prüfung ihrer persönlichen Umstände gegeben werden. Umfasst die Bereiche Vermögensbildung (langfristige Schaffung von Kapital), Vermögensanlage (Anlage bereits vorhandener Mittel) und Vermögensverwaltung (Verwaltung bereits bestehender Investitionen). Die Beratung über Geld- und Kapitalanlagen wird - mit unterschiedlichem Fokus - sowohl von Kreditinstituten, Versicherungsgesellschaften und anderen Finanzdienstleistern (z.B. Investmentgesellschaften, Bausparkassen, Vermögensverwaltungsgesellschaften), als auch von selbstständigen Beratern oder Vermögensverwaltern angeboten. Die Anlageberatung wurde in den vergangenen Jahren zunehmend gesetzlich reguliert. In Deutschland sind u.a. die Bestimmungen im Kreditwesengesetz, in der Gewerbeordnung und im Handelsgesetzbuch zu beachten.

    Vgl. auch Anlageberatung, Grundsätze, Anlageberatung, Haftung, Anlageberatung, Informationen, Anlageberatung, Methoden.

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