Direkt zum Inhalt

Anlageberatung, Haftung

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Haftung der Anlageberatung konkretisiert sich in Deutschland vor allem durch die Rechtsprechung, da das (geschriebene) Recht die Haftung eines Beraters nicht explizit regelt und somit in weiten Teilen den Gerichten die jeweilige Interpretation und Rechtsfortbildung auf Basis allgemeiner Rechtsgrundsätze (z.B. Schadensersatz wegen Pflichtverletzung, § 280 BGB) obliegt. Ausgehend von der sog. Bond-Entscheidung des BGH von 1993 ist anerkannt, dass eine Beratung vor allem zwei Punkte berücksichtigen muss:
    Anlegergerechte Beratung: Der Berater hat bei der Anlageberatung den Wissensstand des Kunden über Anlagegeschäfte der vorgesehenen Art und dessen Risikobereitschaft zu berücksichtigen.
    Objektgerechte Beratung: Das empfohlene Anlageobjekt muss den Kriterien des Anlegers Rechnung tragen. Dies bedeutet für die Anlageberater, dass ein Produkt nur in ihr Angebot aufgenommen werden sollte, wenn die betreffende Anlage zuvor einer eigenen Prüfung unterzogen worden ist.
    Dies bedeutet für die Praxis, dass die empfohlene Anlage unter Berücksichtigung des Anlageziels auf die persönlichen Verhältnisse des Kunden zugeschnitten sein muss.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Anlageberatung, Haftung"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Anlageberatung, Haftung Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/anlageberatung-haftung-55631 node55631 Anlageberatung Haftung node55627 Anlageberatung node55627->node55631 node58992 Investition node55627->node58992 node56021 Bankorganisation Strukturmodelle node56021->node55627 node70631 Know your employee-Prinzip node70631->node55627 node62604 Wertpapierdienstleistung node62604->node55627
    Mindmap Anlageberatung, Haftung Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/anlageberatung-haftung-55631 node55631 Anlageberatung Haftung node55627 Anlageberatung node55627->node55631

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete