Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Anlageberatung vom 04.03.2020 - 13:52

Anlageberatung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Vermögensberatung; Überbegriff für Beratung von Kunden mit Blick auf mögliche Investitionen; Legaldefinition lt. § 2 Abs. 8 Nr. 10 WpHG; § 1 Abs. 1a Nr. 1a WpHG: Persönliche Empfehlungen zu bestimmten Finanzinstrumenten, die Kunden auf Basis einer Prüfung ihrer persönlichen Umstände gegeben werden. Umfasst die Bereiche Vermögensbildung (langfristige Schaffung von Kapital), Vermögensanlage (Anlage bereits vorhandener Mittel) und Vermögensverwaltung (Verwaltung bereits bestehender Investitionen). Die Beratung über Geld- und Kapitalanlagen wird - mit unterschiedlichem Fokus - sowohl von Kreditinstituten, Versicherungsgesellschaften und anderen Finanzdienstleistern (z. B. Investmentgesellschaften, Bausparkassen, Vermögensverwaltungsgesellschaften), als auch von selbstständigen Beratern oder Vermögensverwaltern angeboten. Die Anlageberatung wurde in den vergangenen Jahren zunehmend gesetzlich reguliert. In Deutschland sind u.a. die Bestimmungen im Kreditwesengesetz, in der Gewerbeordnung und im Handelsgesetzbuch zu beachten.

    Vgl. auch Anlageberatung, Grundsätze, Anlageberatung, Haftung, Anlageberatung, Informationen, Anlageberatung, Methoden.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com