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Akkreditiv
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Das Original: Gabler Banklexikon
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vertragliche Verpflichtung einer Bank, im Auftrag, für Rechnung und nach Weisung eines Kunden innerhalb eines bestimmten Zeitraumes und unter bestimmten Voraussetzungen eine bestimmte Zahlung von Geld oder eine andere finanzielle Leistung zu erbringen. Nach den je zu erfüllenden Voraussetzungen sind zu unterscheiden:
Dokumentenakkreditiv, bei dem die Leistung gegen Vorlage von Warendokumenten geleistet wird;
Barakkreditiv, bei dem die Leistung gegen Legitimationsnachweis erbracht wird;
Standby Letter of Credit.
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