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Revision von Arbeitnehmer vom 25.10.2018 - 18:51

Arbeitnehmer

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    natürliche Person, die in einem Arbeitsverhältnis steht, d. h. unselbstständige, fremdbestimmte Arbeit (d.h. nicht selbstständig, § 84 I 2 HGB) gegen Entgelt leistet. Arbeitnehmer sind Angestellte und Arbeiter einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Nicht entscheidend ist dabei, ob diese im Betrieb, im Außendienst, mit Telearbeit oder im Home Office tätig sind. Auch in Heimarbeit Beschäftigte sind Arbeitnehmer, wenn sie in der Hauptsache für den Betrieb arbeiten (§ 5 I BetrVG). Keine Arbeitnehmer sind die Mitglieder des Vertretungsorgans einer juristischen Person (Vorstand, Geschäftsführer) und Anteilseigner von Personengesellschaften (offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts u.a.). Leitende Angestellte nehmen in bestimmtem Umfang Arbeitgeberfunktionen wahr und haben damit eine arbeitgeberähnliche Stellung, ohne aber selbst Arbeitgeber zu sein.

    Für den Bereich der Vermögensbildung ergibt sich die Definition des Arbeitnehmers aus § 1 II 5. VermBG (vermögenswirksames Sparen).

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