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Zwischengewinn

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Als Zwischengewinn wird das zwischen zwei Jahresabschlüssen berechnete Ergebnis aus Erträgen und Aufwendungen bezeichnet. Instituten i.S. der CRR ist es gestattet, Zwischengewinne oder Gewinne zum Jahresende vor dem offiziellen Beschluss zur Bestätigung ihres endgültigen Jahresergebnisses ihrem harten Kernkapital zuzurechnen (Art. 26 II CRR). Allerdings muss die zuständige Behörde - in Deutschland ist dies die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) - zuvor ihre Erlaubnis gegeben haben. Voraussetzung hierfür ist eine Überprüfung der Zwischengewinne oder Jahresendgewinne durch vom Institut unabhängige Personen, die für dessen Buchprüfung zuständig sind, sowie der Nachweis gegenüber der BaFin durch das Institut, dass alle vorhersehbaren Abgaben und Dividenden vom Gewinnbetrag abgezogen worden sind. Darüber hinaus muss durch die Überprüfung der Zwischengewinne oder Jahresendgewinne in adäquatem Maße gewährleisten sein, dass die Gewinnermittlung im Einklang mit den Grundsätzen des geltenden Rechnungslegungsrahmens erfolgte.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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