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Revision von Tariffähigkeit vom 12.11.2018 - 12:37

Tariffähigkeit

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    Fähigkeit (Recht), einen Tarifvertrag als (Tarif-)Vertragspartei abzuschließen, die nach § 2 TVG nur Gewerkschaften, einzelnen Arbeitgebern und deren Vereinigungen (Arbeitgeberverbände) zusteht.

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