Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Stornierung von Buchungen vom 25.10.2018 - 18:43
Stornierung von Buchungen
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
aufgrund entsprechender Stornoklauseln (z.B. Nr. 8 I, II AGB Banken/Postbank 2018, Nr. 8 AGB Sparkassen 2016) eingeräumte Befugnis der Banken, fehlerhafte Gutschriften (Überweisung) bzw. solche Posten, die (etwa wegen Irrtums, Schreibfehlers oder Widerrufs) ohne einen wirksamen Auftrag gebucht wurden, durch entsprechende Buchung (ital. storno = Streichung) rückgängig zu machen.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon