Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Regionalprinzip vom 24.10.2018 - 14:15

Regionalprinzip

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    aus der öffentlich-rechtlichen Beziehung zwischen Kommunen (Gemeinden, Kreise) und deren jeweiligem Territorium hergeleitete Zuständigkeitsregel des Sparkassenrechts, die den Geschäftsbetrieb einer kommunalen Sparkasse auf das Gebiet ihres Gewährträgers beschränkt, damit bei dieser Bankengruppe eine horizontale Arbeitsteilung erreicht und Wettbewerb untereinander weithin ausgeschlossen wird. Zweigstellen dürfen dem Regionalprinzip zufolge grundsätzlich nur im Hoheitsgebiet des Gewährträgers errichtet werden. Ausnahmen vom Regionalprinzip können durch Gesetz oder in dessen Rahmen durch Satzung getroffen werden; sie können auch unter dem Gesichtspunkt des Bestandsschutzes zulässig sein. Das EG-Bankrecht zwingt nicht zur Beseitigung des Regionalprinzips.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com