Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Note vom 26.03.2020 - 15:12

Note

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    kurz- bis mittelfristige Schuldverschreibung, z.B. Euro-Note. Emittenten sind Nichtbanken, z.B. Finanzgesellschaften, Industrie- und Handelsunternehmen, mit der höchsten Bonitätsstufe von einer der großen Rating-Agenturen. Die Laufzeit beträgt gewöhnlich einen Monat, drei, sechs oder zwölf Monate. Die Wertpapiere werden durch Privatplatzierung, d.h. nicht öffentlich, über ein Konsortium von Banken emittiert. Um eine möglichst breite Platzierung zu günstigsten Zinsen zu ermöglichen, werden Notes häufig im Tenderpanel-Verfahren (sehr oft im Rahmen von Note Issuance Facilities) begeben. Dabei geben die Mitgliedsbanken des Tenderpanel Zinsgebote ab, zu denen sie bereit sind, die Notes am Markt zu platzieren. Den Zuschlag erhalten diejenigen Mitgliedsbanken mit den niedrigsten Zinsgeboten. Falls die Zinsgebote über dem vom Schuldner vorgegebenen Maximalzinssatz liegen oder keine Zinsgebote abgegeben werden, ist das Konsortium verpflichtet, die Notes zum Maximalzinssatz zu übernehmen. Notes werden gegenüber Geldmarktpapieren und Kapitalmarktpapieren abgegrenzt.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com