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Revision von Nominalzins vom 18.10.2018 - 13:54

Nominalzins

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    1. Auf den Nennwert bzw. Nominalwert eines Zinsinstruments bezogener Prozentsatz, der für die Berechnung der Zinszahlungen maßgeblich ist. Der Zinsbetrag ergibt sich als Produkt von Nominalzins, Nennwert und Zinstagequotient (siehe auch Tageberechnungsmethode). Der Nominalzins kann entweder für die gesamte Laufzeit fix sein oder periodisch an einen Referenzwert, z.B. einen Referenzzinssatz, angepasst werden. Da sich der Nominalzins auf den Nennwert und nicht auf das investierte Kapital bezieht, wird zur Bestimmung der Rendite einer Investition der Effektivzins ermittelt.

    2. Verzinsung einer Anlage, bei der im Gegensatz zum Realzins die Inflation unberücksichtigt bleibt.

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