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Revision von Negoziierung vom 16.11.2018 - 15:38

Negoziierung

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    im internationalen Dokumenten-/Akkreditivgeschäft verwendeter Ausdruck (von "negotiate") für den Ankauf von vom Begünstigten gezogenen Tratten und/oder unter dem Akkreditiv vorgelegten Dokumenten, in Art. 9a, 12a und 12b ERA 600 behandelt. Negoziierung kommt bei der Finanzierung von Exportgeschäften (Exportfinanzierung durch Kreditinstitute) vor:
    a) als Ankauf dokumentärer Tratten (Wechsel) bei D/P-Inkassi (Abwicklung: Exportvorschüsse),
    b) als Ankauf von Tratten und/oder Dokumenten bei Negoziierungsakkreditiven,
    c) bei der Abwicklung von Negoziierungskrediten (Drawing Authorisations).

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