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Revision von Monitoringsysteme vom 12.03.2020 - 14:39

Monitoringsysteme

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Allgemein: Monitoring ist das unmittelbare systematische Erfassen, Beobachten, Messen und Überwachen eines Vorgangs oder Prozesses mittels technischer Hilfsmittel oder anderer Beobachtungssysteme. Regelmäßige Wiederholung bildet dabei das zentrale Element, um auf diese Weise anhand von vergleichbaren Ergebnissen Schlussfolgerungen zu ziehen. Monitoring dient auch dazu festzustellen, ob ein Ablauf oder Prozess den gewünschten Verlauf nimmt und/oder bestimmte Schwellenwerte eingehalten werden, damit ggf. steuernd eingegriffen werden kann. Monitoring ist also ein Sonder-Fall des Protokollierens. Monitoringsysteme bezwecken vor allem, Sicherheit (nach innen und außen) zu gewährleisten, Störfälle zu vermeiden oder Krisen vorzubeugen. Business-Actitity-Monitoring betrifft zeitrelevante Geschäftsprozesse, Bonitätsmonitoring die Veränderung der Bonität eines Unternehmens über einen Zeitraum hinweg, Kundenmonitoring allgemein das Verhalten von Geschäftspartnern. Monitoringsysteme setzen i.d.R. moderne Informationstechnologie (IT) ein und müssen Anforderungen des Datenschutz-Rechts genügen.

    2. Bei Kreditinstituten beschreibt Monitoring die Überwachung eines Bankkontos oder -kunden durch hauseigene (interne) Kontrollsysteme. Bei auffälligen Transaktionen obliegt es dem Geldwäschebeauftragten des Instituts, über das gebotene Vorgehen zu entscheiden, ob der Kunde also weiter nur beobachtet wird oder ob gem. § 43 i.V.m. § 2 I GwG eine Verdachtsmeldung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (§§ 27 ff. GwG) erfolgen muss.

     

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