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Revision von Laufzeit vom 30.10.2018 - 15:28
Laufzeit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zeitraum zwischen der Begründung und der Fälligkeit bzw. der tatsächlichen Rückzahlung einer Schuld (Verbindlichkeit), v.a. bei Wertpapieren und (unverbrieften) Krediten. Dabei meint Ursprungslaufzeit die Zeit zwischen Emission und Tilgung, Restlaufzeit den ab einem späteren Zeitpunkt noch verbleibenden Zeitraum bis zur Fälligkeit.
Vgl. auch mittlere Laufzeit.
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