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Revision von Illiquidität vom 09.04.2020 - 14:15

Illiquidität

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    1. Begriff: Illiquidität oder Zahlungsunfähigkeit bezeichnet den Mangel an flüssigen Mitteln eines Wirtschaftssubjekts, so dass es seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen kann.

    2. Merkmal: Drohende sowie tatsächliche Zahlungsunfähigkeit sind grundsätzlich Insolvenzgründe und daher Grund für die Anmeldung des Insolvenzverfahrens. Ziel der Liquiditätspolitik eines jeden Unternehmens und insbes. eines Kreditinstituts ist daher, einer Illiquidität wirksam gegenzusteuern (Liquiditätsmanagement). Aufgrund ihrer spezifischen Exposition gegenüber dem Liquiditätsrisiko sowie aufgrund des besonderen Interesses an Gläubiger- und Systemschutz ist die Illiquiditätsvermeidung bei Banken auch Gegenstand spezialgesetzlicher Normen, die traditionell in den Liquiditätsgrundsätzen der Bankenaufsicht, später in der Liquiditätsverordnung enthalten gewesen und heute in der Liquidity Coverage Ratio und Net Stable Funding Ratio kodifiziert sind.

    GegensatzLiquidität.

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