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gedeckter Optionsschein

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Covered Warrant; 1. Begriff: Banken oder institutionelle Investoren als Besitzer großer Aktienpakete verpflichten sich, ihre Papiere (gesperrtes Eigendepot) bzw. die eines anderen Stillhalters, auf dessen Papiere sie mittels Option Zugriff haben, innerhalb eines festgelegten Zeitraums (Optionsfrist) zu einem im Vorhinein vereinbarten Kurs (Basispreis) zu verkaufen. Im Unterschied zu den gewöhnlichen Optionsscheinen (Optionsanleihe) sind die gedeckten Optionsscheine nicht mit einer Kapitalerhöhung verbunden. Verglichen mit den an den Börsen handelbaren Kaufoptionen handelt es sich bei den gedeckten Optionsscheinen um eine verbriefte Form, allerdings mit längeren Laufzeiten (i.d.R. ein bis zwei Jahre) und der Möglichkeit, auch verschiedene Aktienwerte gleichzeitig zu erfassen. Die gedeckten Optionsscheine werden i.d.R. an der Börse gehandelt.

    2. Historie: Die Optionierung von Aktienpaketen mittels gedeckten Optionsscheinen wurde 1989 in Deutschland (in einer Phase, als mit einem weiteren Aufschwungpotenzial der Aktien vielfach gerechnet wurde) eingeführt, waren an ausländischen Kapitalmärkten jedoch vorher bereits als Covered Warrants bekannt.

    3. Ergebnis: Für die Stillhalter verringert sich durch die Optionsprämie der Einstandspreis ihrer Papiere, was zur Reduzierung eines Verlustes bei fallenden Aktienkursen beiträgt. Für den Käufer der Optionsscheine ist der Erwerb lohnend, sofern innerhalb der Optionsfrist der Kurs der Aktie(n) über den Basispreis plus dem Preis für den Optionsschein ansteigt. Liegt der Kurs zwischen dem Basispreis und der Summe aus Basispreis plus Preis für den Optionsschein, so befindet sich der Käufer in der Zone des begrenzten Verlustes, bei Kursen kleiner/gleich dem Basispreis erleidet der Käufer einen Totalverlust seines Einsatzes. Solange die gedeckten Optionsscheine an der Börse gehandelt werden, hängt der Gewinn bzw. Verlust von deren Kursentwicklung ab.

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