Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von European Banking Authority (EBA) vom 16.11.2018 - 12:49

European Banking Authority (EBA)

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Anfang 2011 als Teil des Europäischen Systems für die Finanzaufsicht (ESFS) als Nachfolger des Committee on European Banking Supervisors (CEBS) durch Verordnung Nr. 1093/2010 (EU-Rechtsakte) errichtete Stelle, die zwar keine zentrale supranationale bzw. europäische Bankenaufsichtsbehörde darstellt, der aber über die Aufgabe als Forum der Kooperation nationaler Aufsichtsbehörden hinaus auch diverse Entscheidungs- und Empfehlungsbefugnisse übertragen sind, die sich auf den gesamten Bereich des bisher v.a. durch Richtlinien näher geregelten und harmonisierten EU-Bankrechts beziehen. Neben der Europäischen Zentralbank (EZB) ist die EBA auch eine wichtige Einrichtung im Rahmen der Europäischen Bankenunion.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com