European Banking Authority (EBA)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Anfang 2011 als Teil des Europäischen Systems für die Finanzaufsicht (ESFS) als Nachfolger des Committee on European Banking Supervisors (CEBS) durch Verordnung Nr. 1093/2010 (EU-Rechtsakte) errichtete Stelle, die zwar keine zentrale supranationale bzw. europäische Bankenaufsichtsbehörde darstellt, der aber über die Aufgabe als Forum der Kooperation nationaler Aufsichtsbehörden hinaus auch diverse Entscheidungs- und Empfehlungsbefugnisse übertragen sind, die sich auf den gesamten Bereich des bisher v.a. durch Richtlinien näher geregelten und harmonisierten EU-Bankrechts beziehen. Neben der Europäischen Zentralbank (EZB) ist die EBA auch eine wichtige Einrichtung im Rahmen der Europäischen Bankenunion.
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