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Revision von Eigengesellschaft vom 16.11.2018 - 14:28

Eigengesellschaft

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    von Kommunen (i.d.R. Gemeinden oder Landkreisen) errichtete und in deren alleinigem Anteilseigentum stehende Kapitalgesellschaft, die ähnlich wie ein Eigenbetrieb kommunale Aufgaben wahrnimmt, aber im Unterschied zu diesem als juristische Person des Privatrechts auch rechtlich verselbstständigt ist.

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