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Revision von EADK-Bedingungen vom 30.07.2012 - 18:30

EADK-Bedingungen

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    besondere Bedingungen der Deutschen Bundesbank für die elektronische Einreichung, Auftragserteilung, Datenauslieferung und Kundeninformation (EADK), an der auf schriftlichen Antrag hin grundsätzlich alle Inhaber von Girokonten bei der Bundesbank teilnehmen können (Abschn. I Nr. 3.). Die EADK umfasst die elektronische Einreichung von Überweisungs- und Einzugsaufträgen (Abschn. II.), die elektronische Datenauslieferung (Abschn. III.) und die elektronische Kundeninformation (Absachn. IV.); hinzu kommen Spezifikationen für den elektronischen Zahlungsverkehr der Bundesbank (Abschn. I Nr. 1, 4). Ergänzend zu den EADK-Bedingungen gelten gem. Abschn. I Nr. 8 die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank.

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