Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Delkredereversicherung vom 09.11.2018 - 15:19

Delkredereversicherung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Debitorenversicherung; 1. Begriff: Die Delkredereversicherung bietet dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für Vermögensschäden, die aus dem Forderungsausfall aufgrund Zahlungsunfähigkeit des Geschäftspartners resultieren. Aufgrund ihres Beitragsaufkommens ist sie die bedeutendste Form der Kreditversicherung; deswegen gilt sie auch als Kreditversicherung i.e.S. Zumeist erfolgt eine Deckung von Vermögensschäden von 70 bis 80 Prozent der Ausfallssumme. Primärer Grund für diese Regelung ist die Schaffung von Anreizen zur Risikosteuerung durch den Versicherungsnehmer.

    2. Formen: Ausfuhrkredit- bzw. Exportkreditversicherung, Investitionsgüterkreditversicherung, Konsumentenkreditversicherung und Warenkreditversicherung. Die Warenkreditversicherung ist wiederum innerhalb der Delkredereversicherung der bedeutendste Zweig. Die Delkredere- bzw. Kreditsicherungsfunktion kann auch im Rahmen von Factoring-Vereinbarungen geleistet werden, sofern der Factor das Ausfallrisiko übernimmt (echtes Factoring). Weitgehend analoge Zahlungs- und Risikoprofile lassen sich heute zudem durch Kreditderivate erzeugen, die sich deswegen als handelbare Variante einer Delkredereversicherung interpretieren lassen.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com