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Dachhedgefonds

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Dachfonds, der in Hedge Funds investiert. Nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) dürfen in Deutschland Dachhedgefonds maximal 20 Prozent in einem Zielfonds anlegen. Die Bewerbung von Dachhedgefonds unterliegt einer gesonderten Regulierung (s. § 302 Abs. 6 KAGB). Hedgefonds dürfen einzig über Dachhedgefonds öffentlich vertrieben werden und sind sonst als Spezialfonds anzubieten.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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