Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von bestätigtes Akkreditiv vom 16.11.2018 - 15:18
bestätigtes Akkreditiv
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zahlungsakkreditiv, Akzeptierungsakkreditiv oder Negoziierungsakkreditiv mit Leistungsversprechen der eröffnenden und der bestätigenden Bank. Die Verpflichtung aus einer Akkreditivbestätigung besteht (wie aus einer Akkreditiveröffnung) darin, die im Akkreditiv vorgesehene Leistung zu erbringen oder die (garantieähnliche) Verantwortung für die Leistung durch einen Dritten zu übernehmen (Dokumentenakkreditiv).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon