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Bauspartarif

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Durch Bauspartarife werden die wichtigsten Bedingungen, die in Bausparverträgen zwischen Bausparkassen und Bausparern vereinbart werden können, typisiert. Sie betreffen im Wesentlichen Spar- und Tilgungsbeiträge, Guthaben- und Darlehenszinsen sowie Abschluss- und Darlehensgebühren. Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge, die neuen Bauspartarifen zugrunde gelegt werden sollen, bedürfen der Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

    2. Formen: Um unterschiedlichen Bedürfnissen der Bausparer gerecht zu werden, bieten Bausparkassen zielgruppenspezifische Bauspartarife an. Es ist zwischen Standardtarifen, Niedrigzins- und Hochzinstarifen, Schnell- sowie Langzeittarifen zu unterscheiden.

    Bei Optionstarifen hat der Bausparer das Recht, innerhalb des einheitlich gestalteten Bauspartarifs zwischen mehreren Tarifvarianten zu wählen, die die unterschiedlichen Bausparbedürfnisse abdecken. Vorteil der Optionstarife ist, dass der Bausparer bei Änderung seines Bausparziels während der Sparphase flexibel von einer Tarifvariante in eine andere wechseln kann. Anders als beim Tarifwechsel ist eine Zustimmung der Bausparkasse zum Variantenwechsel nicht erforderlich.

    3. Weiterentwicklungen: Bausparen.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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