Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von banknahe Geschäfte vom 14.11.2018 - 12:15

banknahe Geschäfte

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Als banknahe Geschäfte werden Tätigkeiten bezeichnet, die keine Bankgeschäfte i.S. des KWG sind, einem Kreditinstitut i.S. des KWG oder Finanzdienstleistungsinstitut i.S. des KWG auch nicht untersagt sind, aber dennoch einen Finanzbezug aufweisen. Damit zählen bspw. alle Finanzdienstleistungen i.S. des KWG sowie die in § 1 III KWG aufgeführten Haupttätigkeiten von Finanzunternehmen i.S. des KWG zu den banknahen Geschäften.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com