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Revision von Anlageberatung, Grundsätze vom 06.11.2018 - 10:23

Anlageberatung, Grundsätze

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Anlageberatung muss (kunden-)individuell erfolgen und die folgenden grundsätzlichen Anforderungen erfüllen:


    Individualität: Es stehen die eigenen Vorstellungen des Kunden im Mittelpunkt. Im Gespräch werden seine persönlichen Wünsche und Anlageziele, seine individuelle Einkommens- und Vermögenslage und seine steuerlichen Verhältnisse erhoben und analysiert. Darüber hinaus muss der Berater die persönlichen Umstände (z.B. Lebensplanung) des Kunden sowie insbesondere seine Risikoneigung ermitteln und in seinen Empfehlungen berücksichtigen. 


    Objektivität: Der Kunde wird über Vor- und Nachteile der jeweiligen Anlageformen unabhängig und unvoreingenommen informiert. 


    Komplexität/Vollständigkeit: Der Kunde muss über alle relevanten Aspekte sowie Interdependenzen der jeweiligen Anlageform informiert werden, d.h. Sicherheit, Rentabilität, Liquidität, Kosten (inklusive steuerlicher Aspekte).


    Aktivität/Aktualität: Die individuelle Beratung und Betreuung umfasst auch die laufende Beobachtung der Märkte und des angelegten Vermögens des Kunden ebenso wie die aktive Ansprache bei Veränderungen und die Entwicklung entsprechender neuer Anlagekonzepte und -strategien.



    Für eine erfolgreiche Anlageberatung sind sowohl umfassende Kenntnisse des Beraters über die verschiedenen Anlageformen als auch über die persönlichen Verhältnisse des jeweiligen Anlegers erforderlich.

    Vgl. auch Anlageberatung.

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