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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    für den Geschäftsverkehr mit der Deutschen Bundesbank geltende Regelungen, die von dieser zur Abwicklung ihrer Geschäfte erlassen und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, zuletzt i.d.F. vom 1.3.2012. Ihre rechtliche Beurteilung unterliegt wie alle anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen den §§ 305 ff. BGB.

    Inhaltsübersicht: Allgemeines, Giroverkehr, vereinfachter Scheck- und Lastschrifteinzug für die Kreditinstitute, Ein- und Auszahlungsverkehr für Personen ohne Girokonto, Geldpolitische Geschäfte, Auftragspapiere Inland, Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, verschlossene Depots, offene Depots, Devisen- und Auslandsgeschäfte. Im Hinblick auf das Überweisungsgesetz (ÜG) hat die Deutsche Bundesbank ihre AGB insbesondere im Abschnitt X. (Devisen- und Auslandsgeschäfte) für Überweisungen in das und aus dem Ausland (Überweisung ins Ausland) geändert und dabei ihre Haftung für Verzögerungen soweit wie gesetzlich zulässig beschränkt. Die spezielle Ersatzpflicht greift nicht ein, wenn der Überweisende ein Kreditinstitut (oder ihm gleichgestelltes Unternehmen) ist oder die Überweisung den Betrag von 75.000 Euro überschreitet oder sie dem Konto einer Bank mit Sitz außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums gutgeschrieben werden soll.

    Die AGB der Bundesbank begründen keinen Anspruch auf die Vornahme bestimmter Geschäfte durch die Bundesbank.

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