Direkt zum Inhalt

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Für den Geschäftsverkehr mit der Deutschen Bundesbank geltende Regelungen, die von dieser zur Abwicklung ihrer Geschäfte erlassen und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, zuletzt i.d.F. vom 1.10.2018. Ihre rechtliche Beurteilung bemisst sich wie bei allen anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach §§ 305 ff. BGB.

    2. Inhalt: Allgemeines, Kontoführung für Kreditinstitute i.S. des Art. 4 I Nr. 1 der (EU-)Verordnung 2013/575/EU (sog. Einlagenkreditinstitute), Teilnahmen von Einlagenkreditinstituten (Kreditinstitut i.S. der CRR) an der Zahlungsverkehrssystemen der (Bundes-)Bank, Kontoführung für sonstige Kontoinhaber und Verfügungen über Girokonten, Geldpolitische Geschäfte, Besicherung sonstiger Geschäfte der (Bundes-)Bank, Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, Verschlossene Depots, Offene Depots, Devisen- und Auslandsgeschäfte, Barer Zahlungsverkehr (Ein- und Auszahlungsverkehr).
    Die Deutsche Bundesbank ihre AGB hat ihre Haftung für Fehlverhalten, vor allem für Verzögerungen soweit wie gesetzlich zulässig beschränkt (Nr. I 13 - 19), insbesondere für einfache Fahrlässigkeit.
    Die AGB der Bundesbank begründen keinen Anspruch gegen die Zentralbank auf Vertragsabschluss bzw. Vornahme bestimmter Geschäfte (Nr. I 1 [2]).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com