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Abschlussprüfer

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Kreditinstitute i. S. des KWG müssen ihren Jahresabschluss und ihren Lagebericht durch einen Abschlussprüfer prüfen lassen (Jahresabschluss der Kreditinstitute, Prüfung). Abschlussprüfer können Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sein. Jahresabschluss und Lagebericht von Kreditgenossenschaften werden von dem zuständigen genossenschaftlichen Prüfungsverband, Jahresabschluss und Lagebericht von Sparkassen von der Prüfungsstelle eines regionalen Sparkassen- und Giroverbandes geprüft. Das Ergebnis der Abschlussprüfung wird in einem Prüfungsbericht niedergelegt.

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