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Revision von Selbstorganschaft vom 16.11.2018 - 12:55

Selbstorganschaft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    bei Personengesellschaften notwendige Geschäftsführung durch einen oder mehrere Gesellschafter selbst. Eine Übertragung der Geschäftsführungs- bzw. der damit einhergehenden organschaftlichen Vertretungs-Befugnis auf eine außenstehende (dritte) Person ist hier nicht zulässig.

    Gegensatz: Drittorganschaft.

     

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