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one leg transactions
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Beschreibung für Zahlungsvorgänge zwischen Finanzdienstleistern, bei denen entweder nur der sendende oder nur der empfangende Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR und der andere Dienstleister außerhalb desselben ansässig ist (Art. 2 IV PSD2; § 675d VI 1 Nr. 2 b BGB), da solche Transaktionen bildlich gesprochen nur mit einem Bein innerhalb des EWR stehen. Bei diesen Zahlungsvorgängen mit Drittstaatenbezug – z.B. Auftrag an eine inländische Bank, einen US-Dollarbetrag auf ein Konto in den USA zu überweisen – sind die Transparenz- und Unterrichtungspflichten nach § 675d I - V BGB selbst für die innerhalb des EWR getätigten Bestandteile des Zahlungsvorgangs nicht anzuwenden (§ 675d VI 2 BGB).
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