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Zuteilung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Zuteilung der Bausparsumme ist der zentrale Vorgang im Ablauf eines Bausparvertrages. Mit ihr erreicht der Bausparer das Vertragsziel: die Auszahlung des von ihm angesparten Bausparguthabens (zuzüglich Sparzinsen) sowie des niedrig verzinslichen Bauspardarlehens mit festen Zinsen über die gesamte Laufzeit. Die Zuteilung kann erfolgen, wenn eine Mindestansparung von (je nach Bauspartarif) 40 bzw. 50 Prozent der Bausparsumme, eine gewisse Mindestvertragsdauer und/oder die Mindestbewertungszahl erreicht sind. Mit der Zuteilung beginnt die Darlehensphase des Bausparvertrages, in der der Bausparer das Bauspardarlehen durch regelmäßige Tilgungsraten und/oder Sondertilgungen zurückzahlt.

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