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Revision von Zedent vom 12.11.2018 - 19:51

Zedent

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    Person (Abtretender, Forderungsinhaber), die eine ihr zustehende Forderung an einen Zessionar (Abtretungsempfänger; neuer Forderungsinhaber) abtritt (Abtretung, § 398 BGB).
     

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