Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Zahlungsdienstevertrag vom 05.12.2018 - 15:43

Zahlungsdienstevertrag

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Oberbegriff für Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag, § 675f II 1 BGB) und Einzelzahlungsvertrag (§ 675f I BGB), d.h. Vertrag über Zahlungsdienste i.S. des ZAG, § 1 II ZAG (§ 675c III BGB); Sonderform des Geschäftsbesorgungsvertrages (strittig; teilw. auch als Dienstvertrag mit werkvertraglichem Charakter bewertet). Beide Typen von Verträgen können formlos durch Einigung zwischen Zahlungsdienstenutzer und Zahlungsdienstleister geschlossen werden. Da sie regelmäßig Kernbestandteil eines formalisierten und standardisierten Verfahrens sind, welches zudem durch zahlreiche formbedürftige Handlungen gekennzeichnet ist (zB Textform für die Information gemäß Art. 248 § 3 EGBGB, Identifikation gemäß § 154 AO und GwG), dominiert in der Vertragspraxis aber die Schriftform.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com