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Vermögensverwaltungsvertrag

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Der Vermögensverwaltungsvertrag (Depot-Vollmachtsvertrag, Mandatsvertrag) kodifiziert die Beziehung zwischen Anleger (Auftraggeber) und Vermögensverwalter (Auftragnehmer).

    1. Inhalt: Wichtigste Bestandteile eines Vermögensverwaltungsvertrags sind:
    a) Vertragsparteien: Auftraggeber und -nehmer mit vollständiger Adresse;
    b) Vertragsgegenstand: genaue Beschreibung der zu verwaltenden Vermögenswerte (Depots, Konten usw.);
    c) Anlageziele des Auftraggebers (Vermögensverwaltung, Anlagerichtlinie);
    d) Festlegung der Anlagestrategie;
    e) Honorarvereinbarungen;
    f) Bestimmungen zur Vertragsauflösung durch Kündigung, Tod oder Handlungsunfähigkeit des Auftraggebers/Vermögensverwalters;
    g) Korrespondenz- und Informationsregelungen zwischen den Vertragsparteien;
    h) Haftungsbestimmungen; Gerichtsstand und Erfüllungsort.

    2. Reporting und Erfolgsmessung: Zur Kontrolle ist vereinbart, dass der Anleger vom Vermögensverwalter regelmäßig ausführliche Rechenschaftsberichte erhält. Diese enthalten die Anfangs- und Endbestände des Depots, eine Auflistung aller Umsätze, die Anlageergebnisse (Performances) als Betragssumme und ggf. in Relation zum angestrebten Mindestergebnis (Benchmark). Als Vergleichsmaßstab dient i.d.R. die Entwicklung eines vereinbarten Index (z.B. DAX) oder einer Kombination von Indizes.

     

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