Vermögensverwaltung, Anlagerichtlinie
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Im Rahmen der Vermögensverwaltung wird die kundenorientierte und individuelle Anlagestrategie in der Anlagerichtlinie als Teil des Vermögensverwaltungsvertrages festgelegt. Die Anlagerichtlinie operationalisiert dabei gleichsam die Rendite-/Risikopräferenz des Anlegers: In ihr wird die konkrete Depotstruktur (Asset Allocation) hinsichtlich der Verteilung insbesondere auf
a) Anlageformen (z.B. Zinsinstrumente, Aktien),
b) Branchenanteile (z.B. Industrie, Banken) und
c) Länderanteile (z.B. nur Inland vs. 20 Prozent Inland, 60 Prozent Europa und 20 Prozent USA) festgelegt. Darüber hinaus sind mitunter Vorgaben für Fremdwährungspositionen zu machen, zudem werden Limite und ggf. maximal tolerierbare Bandbreiten (z.B. Verkauf von Aktien, wenn der Kurs um über 40 Prozent fällt) vereinbart.