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Revision von unsichtbare Grundstücksbelastungen vom 15.11.2018 - 14:49

unsichtbare Grundstücksbelastungen

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    für die Grundstücksbeleihung wichtige und aus dem Grundbuch nicht erkennbare Einschränkungen bei der Nutzung und Verwertung von Grundstücken:
    a) Einwirkungen der öffentlichen Hand, z.B. Denkmalschutz, Erschließungsbeiträge;
    b) bei Teileigentum und Wohnungseigentum, z.B. Nutzungsbeschränkungen aufgrund des Aufteilungsplans oder durch Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung, Grundsteuer-Zahlungsverpflichtungen wegen Rückständen von Mitbauherren oder Voreigentümern;
    c) rechtliche Einschränkungen, z.B. bestehende Mietvorauszahlungen und Mieterdarlehen, Mietereinbauten;
    d) Baumängel und Altlasten, z.B. notwendige hohe Renovierungsaufwendungen aufgrund von Baumängeln oder früherer Verwendung schädlicher oder giftiger Stoffe.

    Vgl. auch Grundstücksbelastungen.

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