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Revision von Treuhandkredit vom 24.10.2018 - 13:46

Treuhandkredit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Investitionskredit aus zweckgebundenen fremden Mitteln, der von einem zwischengeschalteten Kreditinstitut (Hausbank - Treuhänder) ohne Übernahme eines Kreditrisikos an Endkreditnehmer zur Verfügung gestellt wird. Es besteht jedoch eine Sorgfaltspflicht. Unterschieden werden durchlaufender Kredit (Kreditgewährung im Namen der Hausbank mit Übernahme des Kreditrisikos) und Verwaltungskredit (Kreditgewährung im fremden Namen).

    Vgl. auch weitergeleiteter Kredit.

    Gegensatz: durchgeleiteter Kredit.

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