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Revision von Sparkassenzertifikat vom 07.11.2018 - 14:45

Sparkassenzertifikat

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Einmal-Anlage eines Mindestkapitalbetrages bei einer Sparkasse (i.d.R. ab 2.500 Euro) auf der Basis einer Spareinlage mit dreimonatiger Kündigungsfrist und teilweise vorgeschalteter Kündigungssperrfrist von i.d.R. neun Monaten, woraus sich eine Vertragsdauer von einem Jahr ergibt. Andere Vertragsvarianten sind denkbar.
    Für die einjährige Vertragslaufzeit erhält der Kunde eine feste Sonderverzinsung. Der Zinssatz orientiert sich am Kapitalmarktzinsniveau im entsprechenden Laufzeitbereich. Nach Ablauf der befristeten Sonderverzinsung wird die Spareinlage als gewöhnliche Spareinlage mit dreimonatiger Kündigungsfrist fortgeführt und entsprechend verzinst, soweit der Anleger keine weitere Sonderzinsvereinbarung trifft. Während der neunmonatigen Kündigungssperrfrist hat der Sparer keinen Anspruch auf den Verfügungsfreibetrag gemäß § 21 IV RechKredV (maximal 2.000 Euro pro Kalendermonat). Die Verbriefung während der Vertragslaufzeit erfolgt in Form einer abwicklungsfreundlichen, wertpapierähnlich ausgestalteten Sparurkunde, die dem Sparer auszuhändigen ist. Das Sparkassenzertifikat ist i.d.R. mit einer Legitimationsklausel versehen und besitzt insofern die Rechtsnatur eines qualifizierten Legitimationspapiers (Sparbuch).

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